Damit wurde entschieden, dass in der Schweiz keine weiteren Minarette gebaut werden können. Es wird in der Schweiz auch keinen Muezzin-Ruf geben.
Mit dem Ja zum Minarettverbot hat das Volk auch durchgesetzt, dass das Schweizer Recht ohne jeden Abstrich auch für alle Einwanderer verbindlich ist. Jedem Versuch, Elemente des Scharia-Rechts in der Schweiz durchzusetzen, wurde mit dem Ja zum Minarettverbot eine kompromisslose Absage erteilt. Zwangsehen – auch wenn sie während kurzzeitiger Landesabwesenheit im Ausland durchgesetzt werden sollten – haben für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz ebenso wenig Gültigkeit wie andere Scharia-Elemente. Die für jeden Einwohner der Schweiz verbindlichen Grund- und Freiheitsrechte sind gestärkt worden.
Das Ja des Schweizer Souveräns – unserer obersten politischen Instanz – zum Minarettverbot ist jetzt buchstabengetreu umzusetzen. Im Abstimmungskampf laut gewordene professorale Ideen, die Umsetzung via Klage beim Europäischen Gerichtshof zu unterlaufen, sind inakzeptabel, brechen Verfassungsrecht. Im öffentlichen Dienst stehende Justizfunktionäre, welche sich der Umsetzung des vom Souverän geäusserten Willens widersetzen, müssen entlassen werden.
Gott segne das Schweizer Volk für Ihren Mut gegen das Böse.
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