Abkehr vom Islam ist in Ägypten gefährlich. Wer den Islam verlässt, ist ein Apostat und riskiert sein Leben. Maher und seine Tochter Dina lassen sich davon nicht abschrecken.
CSI Schweiz / rm. Mai 2010, eine kleine staubige Wohnung am Rande einer ägyptischen Stadt. Die Fenster sind geschlossen, damit niemand Steine in das Appartement wirft. Die Abflüsse im Waschbecken sowie in der Dusche sind mit Klebeband abgedichtet. So soll verhindert werden, dass jemand Gas in die Wohnung pumpt. Maher Ahmed El-Ghory (57) und seine Tochter Dina (16) wohnen hier. Seit zwei Jahren sind beide untergetaucht und müssen unter härtesten Bedingungen leben. Laut einem Bericht von “Compass Direct” hat Maher Todesdrohungen, Prügel, Verhaftung, Scheidung und Armut erlebt.
Seine Tochter Dina besucht aus Angst vor Demütigungen und Schikanen seit über einem Jahr keine Schule mehr. Im April wurde ein Säure-Attentat auf sie verübt, das sie zum Glück unverletzt überstand. Der Grund des Leidens? Maher und seine Tochter sind Ex-Muslime, deren Wechsel zum Christentum bekannt wurde. In den Augen ihres muslimischen Umfelds sind sie Apostaten.
Leiden wegen Scharia
Hauptgrund für das Leiden der Apostaten in Ägypten ist der Einfluss des Schariarechts auf die Gesellschaft. Dieses versteht unter Apostasie die bewiesene, willentliche Abkehr eines Muslims vom islamischen Glauben. Nach Ansicht der meisten ägyptischen religiösen Gelehrten muss Apostasie mit dem Tod bestraft werden. In ihrem Rechtsverständnis stellt der Apostat mit seinem Glaubensabfall eine Bedrohung für die Einheit und die Sicherheit der islamischen Gemeinschaft dar. Diese Sichtweise ist tief in der muslimischen ägyptischen Gesellschaft verankert und hat Auswirkungen.
Wird ein Fall von Apostasie öffentlich, so wird der Apostat in der Regel von der eigenen Familie verstossen. Das bedeutet zumeist den Verlust des Arbeitsplatzes und öffentliche Ächtung. Nicht selten wird das Leben durch die eigene Familie oder durch muslimische Fundamentalisten bedroht. Zudem üben religiöse Gelehrte sowie islamistische Staatsanwälte Druck auf die Behörden aus, sobald ihnen ein Fall von Apostasie bekannt wird. Apostaten werden deswegen häufig schikaniert und diskriminiert. Es kommt immer wieder vor, dass sie von Sicherheitskräften ohne Grund inhaftiert werden. Grundsätzlich ist in Ägypten Apostasie strafrechtlich nicht belangbar. Das heisst, in diesem Fall gilt das Scharia-Recht nicht. Der Staat beugt sich jedoch immer wieder dem in der Gesellschaft tief verankerten und von radikalen Islamisten geforderten Rechtsverständnis, das sich auf die Scharia beruft. Wie im Fall Bahaa el-Din el-Akkad geschehen, kann ein Konvertit nach Artikel 98 (f) StGB wegen „Beleidigung einer himmlischen Religion“ angeklagt werden. Er kann dann bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden. Die Zustände in ägyptischen Haftanstalten sind grausam, unmenschlich und erniedrigend. Inhaftierte werden laut Amnesty International systematisch gefoltert und gedemütigt.
Anders ist der Sachverhalt, wenn ein Christ zum Islam konvertiert. In diesem Fall wird ein Glaubenswechsel vom islamisch geprägten Staatsapparat sowie der muslimischen Gesellschaft ohne Vorbehalte unterstützt.
Quelle: CSI Schweiz
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