Die “hohe” Schule der Lüge

25 05 2010

Muslime arbeiten auf allen Propaganda-Ebenen an der Schönung ihrer Lehre. In Foren, durch Manipulation von Wikipedia-Einträgen oder durch Vorträge über die vermeintlichen Schönheiten des Islam, wo natürlich das Unangenehme verschwiegen wird (siehe z.B. hier ).

In meinem Beitrag geht es um einen für die meisten Gegenstimme-Leser eher randständigen Bereich, um eine Veröffentlichung in einer medizinischen Fachzeitschrift. Das “International Journal of Gynecology & Obstetrics” richtet sich an Hochschulabsolventen, die im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe arbeiten. Es ist eines der weniger wichtigen Journale; der “Impact Factor”, ein Maß für die Bedeutsamkeit, liegt bei recht bescheidenen 1,2 (der von “Lancet”, dem vielleicht wichtigsten medizinischen Journal, ist 28,4). Zudem wurde der Beitrag vor dem Druck nicht von Experten geprüft, was ihn ziemlich wertlos macht.

Es geht um “Sexual rights and gender roles in a religious context”, also um die Rechte der Frau in unterschiedlichen Religionen, ihre Rolle und ihre Sexualität. Jeder Autor schreibt über seine eigene Religion. Eines fällt sofort auf: Während bei Hinduismus, Konfuzianismus, Judentum und Christentum durchaus auch kritische Aspekte angesprochen werden, ist im Islam alles tadellos, perfekt und wunderschön. Viel zu schön, um wahr zu sein.

In Kürze: Im Hinduismus wurden die Frauen in der goldenen vedischen Zeit hochgeachtet und besaßen viele Rechte, erst später ging es ihnen schlechter; Kinderehe und Witwenverbrennung wurden eingeführt. Der Taoismus ist übel für Frauen, denn es gab Mädchenmord, männliche Polygamie und “eine Frau heiraten ist wie ein Pferd kaufen, man kann sie reiten und schlagen, wie man will”. Doch im heutigen China sind diese Dinge natürlich verboten. Dennoch soll an der hohen Selbstmordrate bei den chinesischen Frauen der Taoismus schuld sein. Bei den Juden gibt es unterschiedliche Richtungen (orthodoxe, konservative und liberale), von denen Rolle und Rechte der Frau auch unterschiedlich gesehen werden. Bei den Orthodoxen sitzen Männer und Frauen getrennt in der Synagoge, bei den Konservativen und Liberalen dagegen können Frauen Rabbinerinen werden. Auch im Christentum gibt es Unterschiede. Je nach Tradition hat die Frau unterschiedliche Rechte; ihr Bild soll geprägt sein vom Dualismus der “Jungfrau/Hure”-Dichotomie (gemeint sind hier Jungfrau Maria und die Rolle von Eva im Sündenfall).

Also, alles durchaus kritisch. Doch jetzt kommt der Islam an die Reihe, und alles, aber auch alles ist wunderbar. Die Autoren, die für diesen Abschnitt verantwortlich zeichnen, sind Shahid Zaidi, eine pakistanische Frauenärztin, und Amna Nossier, eine Frau, die an der Al-Azhar Universität in Kairo arbeitet – diese Uni ist den Gegenstimme-Lesern bestens bekannt durch hirnrissig-lustige Fatawas über die Milchbruderschaft und die universelle Heilkraft von Prophetenurin .

Doch nun zum Text der beiden (Frau Nossier, die “Theologin”, führt die Feder). Sie behauptet, im Islam hätten die Frauen ähnliche Rechte wie die Männer und zitiert hierzu aus dem Koran: “In Islam, women have ‘rights similar to the rights (of men) over them, according to what is equitable’ (2:228)”. Auf Deutsch etwa: “Ähnliche Rechte, wie die der Männer über sie, nach dem, was gerecht ist”. Leider ist das entstellend und völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Der vollständige Vers besagt etwas völlig anderes.

(2:228) Und die talaq-geschiedenen Frauen warten mit sich drei Quru ab. Und es ist nicht halal für sie zu verschweigen, was ALLAH in ihren Gebärmüttern erschuf, sollten sie den Iman an ALLAH und den Jüngsten Tag verinnerlicht haben. Und ihre Ehemänner haben das Vorrecht, die Talaq-Scheidung von ihnen (während der Wartezeit) rückgängig zu machen, wenn sie Aussöhnung wünschen. Und ihnen (den Ehefrauen) steht (den Ehemännern gegenüber) Gleiches zu, wie es ihnen obliegt nach dem Gebilligten, und den Ehemännern steht ihnen gegenüber eine Zusätzlichkeit zu [Männer sind also gleicher als gleich]. Und ALLAH ist allwürdig, allweise.

Es geht um Frauen, die von ihren Männern geschieden (= verstoßen) wurden. Der Mann hat das Recht, die von ihm ausgesprochene Scheidung wieder rückgängig zu machen. Die Geschiedene erhält drei Monate Unterhalt von ihm; wenn sie schwanger ist, darf sie es ihm nicht verheimlichen.

Zweiter Streich: Der Prophet soll vor mehr als 14 Jahrhunderten zahlreiche Reformen eingeführt haben. (”Over 14 centuries ago, guided by the revelations of the Quran, numerous reforms were brought about in Arabia by Prophet Muhammad; these banned female infanticide, and allowed women to elect to follow his teachings, migrate with him from Mecca to Medina, participate in political matters, and be present on the battlefield. They allowed women the right to inherit property and wealth.”) Die Frauen durften also erben, früher angeblich nicht – doch wie kam Chadidscha, die erste Frau des “Propheten” zu ihrem Vermögen? Lüge, nichts als Lüge! Und der Islam soll den Mord an weiblichen Neugeborenen verboten haben? Dieser unsinnigen Behauptung wurde bereits an anderer Stelle nachgegangen. Außerdem durften sie mit ihm nach Medina auswandern und sich auf dem Schlachtfeld aufhalten. Sehr schön.

Doch es kommt noch dicker. Wir erfahren: “The Prophet’s wives were consulted about his practices, including those regarding intimate sexual matters.”. Der Prophet soll seine Ehefrauen konsultiert haben, sogar im Hinblick aus seine sexuellen Angelegenheiten? Da lachen ja die Hühner. Uns wird hier die kleine Affäre verschwiegen, die der große Sozialreformer mit seiner koptischen Sklavin Maria hatte. Er trieb es mit ihr, ohne Wissen und Einwilligung seiner Frauen, ließ sich von Frau Hafza erwischen. Muhammad bot Hafza ein Abkommen an: Er würde die Finger von Maria lassen und im Gegenzug würde sie Stillschweigen über die Sache bewahren. Aber Hafza hatte es schon der Aischa erzählt und der “Prophet” hatte ein Problem. Doch Allah half. Er offenbarte seine barmherzige, allwissende Erlaubnis zum Beischlaf mit Maria:

(6:1) Prophet! Weshalb erklärst du für haram, was ALLAH dir für halal erklärte?! Strebst du etwa die Zufriedenheit deiner Ehefrauen an?! Und ALLAH ist allver- 3 gebend, allgnädig.

Denn Allah erklärte bereits zuvor den Verkehr mit Sklavinnen als “halal” (erlaubt) – warum sollte der “Prophet” auf dieses Recht verzichten? Die Zufriedenheit der Ehefrauen spielte keine Rolle!

(4:3) Und solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen, zwei, drei oder vier. Und solltet ihr fürchten, nicht gerecht zu sein, so (heiratet) nur eine, oder von denjenigen, die euch gehören [soll heißen: eure Sklavinnen]. Das ist näher dazu, daß ihr nicht übertretet.

Nächste Täuschung. Die Ehe wird im Islam gefördert, denn sie ist Teil der “Sunna”, wie vom “Propheten” vorgelebt. Und zum Eheleben erfahren wir: “Men are the protectors and maintainers of women, because God has given the one more (strength) than the other, and because they support them from other means” (4:34). Das klingt ja noch manierlich, aber leider fehlt da die Hälfte, nämlich der berühmt-berüchtige “Prügel-Vers”:

(4:34) Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Schlagt sie. Kein Zweifel möglich. Und bereits dann, wenn Widersetzlichkeit auch nur “befürchtet” wird. Dann setzt es prophylaktische Prügel. Doch Shahid Zaidi und Amna Nossier wollen nicht, dass ihre Leser das erfahren.

Weitere Informationen zum ehelichen Leben: “In the approach to your wives, they are your garments and you are their garments” (2:187). Auf Deutsch etwa: “Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid.” Entzückend! Aber ein weiterer wichtiger Vers wird wieder verschwiegen. Er steht in der selben Sure, nur etwas weiter unten:

(2:223) Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Eure Frauen sind eure Äcker, geht zu ihnen und sät euren Samen ein, wann immer ihr wollt. Doch auch das soll der Leser nicht erfahren, denn es könnte ihm sonst dämmern, wie sehr man ihn bisher schon belogen hat.

Und die dicksten Lügen kommen erst noch. “Finally, just as a man has a right to divorce his wife, a woman may divorce her husband”. Soll heißen: Die Frau hat die gleichen Scheidungsrechte wie der Mann. Das ist eine so üble Lüge, dass es den Autorinnen nicht gelingt, ein auch nur halbwegs passendes Suren-Bruchstück zum “Beweis” dafür zu finden. Wir wissen es besser: Im Islam hat das alleinige, aktive Scheidungsrecht der Mann. Er kann die Scheidung vollziehen und muss ’sie’ noch nicht einmal davon in Kenntnis setzen! Die Frau kann beim Kadi oder Imam eine Scheidung beantragen, wenn der Mann impotent ist oder sie sexuell vernachlässigt (doch das muss sie erst einmal beweisen!). Eine dritte, sehr sehr vage Möglichkeit besteht darin, im schriftlichen Ehevertrag der Frau das aktive Scheidungsrecht einzuräumen (Naik, 1997). Da der Ehevertrag jedoch zwischen dem künftigen Ehemann und dem Ehevorstand von ‘ihr’ geschlossen wird, kann man sich vorstellen in wieviel Prozent der Eheverträge diese Klausel wohl enthalten sein wird. Sie geht ziemlich exakt gegen Null.

Zu guter Letzt: “Honor killings” (Ehrenmorde) und weibliche Genitalverstümmelung haben natürlich nichts mit dem Islam zu tun. Das sind Stammessitten. “Islam has been unable to abolish these tribal pre-islamic customs”. (Islam hat es nicht geschafft, diese vor-islamischen Stammes-Gebräuche abzuschaffen.) Ja, warum denn nicht? Vermutlich weil er es gar nicht wollte. Es ist schon richtig, dass der Islam die weibliche Genitalbeschneidung nicht erfunden hat, aber er hat sie übernommen und sie wird heute in nennenswertem Maße nur noch von Muslimen praktiziert (Johnston, 2008). In Asien ist die weibliche Genitalverstümmelung ausschließlich in islamischen Ländern, z.B. Jemen, Irak, bekannt. Mehr als 72% bis 100% der irakischen Kurdinnen sind verstümmelt (Burki, 2010). Und in Ägypten, der Heimat der zweiten Autorin? Wie sieht es in Ägypten aus? Eine umfassende Gesundheitsstudie von 1995 ergab eine Rate von 97% Verstümmelten unter den 15 bis 49 Jahre alten Ägypterinnen (El Dawla, 1999). Und das in einem Land, in dem der Islam “Staatsreligion” ist. Nein, es ist ihm nicht gelungen, diesen Brauch abzuschaffen. Weil er nicht wollte!

Fazit: Die islamische Propaganda-Maschine feuert aus allen Rohren, dabei wird nicht nur geschönt, sondern auch gelogen, dass die Schwarte kracht. Sogar in solchen randständigen Ecken wie medizinischen Fachblättern. Vielleicht bleibt ja etwas hängen. Der gestresste Frauendoktor, der in einer Pause einen Blick in diesen schändlichen Beitrag wirft, hat nicht die Zeit, alles zu prüfen, was er da liest. Aber dies könnte er mitnehmen: “Der Islam ist ja gar nicht so übel. Richtig frauenfrundlich klingt das doch alles.”

Unser wichtigstes Gegengift gegen diese offensichtlich konzertierte Kampagne ist die Aufklärung.

Quellen: Zaidi, S., Ramarajan, A., Qiu, R., Raucher, M., Chadwick, R., Nossier, A. (2009): Sexual rights and gender roles in a religious context . International Journal of Gynecology & Obstetrics, 106(2): 151-155; Johnston, T. (2008): “Und dann haben sie Asche draufgetan…”. http://www.stopfgmkurdistan.org/html/deutsch/artikel/artikel004.htm; Naik, Z (1997): Women’s right in Islam. Modernising or outdatet?: Social rights of women in Islam ; El Dawla, A.S. (1999): The political and legal struggle over fenmale genbital mutilation in Egypt: Five yaers since the ICPD. Reproductive Health Matters, 7(13):128-136; Burki, T. (2010): Reports focus on female genital mutilation in Iraqi Kurdistan. Lancet 375: 794.

ungekürzt übernommen von gegenstimme.net

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